Rund ums Gewerbe

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe („Ist jede Tätigkeit, die weder Reisegewerbe noch Marktverkehr darstellt.“) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten. Dabei ist es unbedeutend, ob das Gewerbe beispielsweise lediglich nebenberuflich ausgeübt wird.

Bei Personengesellschaften, wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, UG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.

Hinweis:
Auf Grund der Komplexität des Sachgebietes „Gewerbe“ wird empfohlen sich bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen vor Antragstellung beraten zu lassen.
Die nachfolgenden Ausführungen dienen lediglich zur Orientierung.

Gewerbeanmeldung
Welche Unterlagen sind u.a. bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen?

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  2. bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  3. falls das Gewerbe nur mit Erlaubnis ausgeübt werden kann, die hierzu ausgestellte Erlaubnis bzw. die Kopie eines gestellten Antrages
  4. die Handwerkskarte, falls ein Handwerksbetrieb angezeigt werden soll oder den Eintrag in das Verzeichnis nach § 19 HandwO für handwerksähnliche oder zulassungsfreie Handwerksbetriebe
  5. Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
  6. eingetragenen Firmen

Gewerbeummeldung
Wann muss das Gewerbe umgemeldet werden?

  1. Änderung der Betriebsanschrift und Wohnanschrift
  2. Namensänderung
  3. Änderung der Tätigkeitsmerkmale
  4. Hauptgewerbe wird zum Nebengewerbe oder umgekehrt
  5. Änderung der Gesellschaftsform
  6. Gesellschafteraustritt

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  1. gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des
  2. Gewerbetreibenden;
  3. sofern das Gewerbe im Handelregister eingetragen ist, ein aktueller Handelregisterauszug
  4. aus dem die Änderung hervorgeht
  5. bei einer GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem
  6. gültigen Personalausweis auszuweisen

Gewerbeabmeldung
Wer darf das Gewerbe abmelden und welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • – Jede berechtigte Person mit einem gültigen Personalausweis oder Vollmacht und Kopie
  • – des Personalausweises des Gewerbetreibenden.
  • – Bei einer Personengesellschaft sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben
  • – sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen.

Gebühren:

Gewerbeanmeldung 26,00 Euro
Gewerbeummeldung 20,00 Euro
Gewerbeabmeldung kostenfrei
Erstellung einer Zweitschrift über die Gewerbean-, -um- und –abmeldung 5,00 Euro

Link zu den Formularen:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung

Gewerbemeldungen online:

Über folgenden Link können Sie Ihre Gewerbemeldungen online in Auftrag geben.

Gewerbeanmldung / Ummeldung / Abmeldung Online

Gestattungen für einen befristeten Zeitraum
Sie möchten einen Imbissstand eröffnen, bei dem auch Speisen und alkoholische Getränke angeboten werden?
Hierfür benötigen Sie neben der Standgenehmigung auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes, § 12 Abs. 1 GastG). Den Antrag finden Sie hier >>>

Bitte nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen vor und reichen ihn anschließend im Gewerbeamt des Amtes Usedom-Süd zur Bearbeitung ein.

Wichtig:
Der Antrag ist 14 Tage vor Aufnahme des vorübergehenden Gaststättengewerbes beim Gewerbeamt zu stellen.

Amt Usedom-Süd
Ordnungsamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75036
Fax: 038372/75075
Bürgeramt Koserow
Gewerbeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26413 (Gewerbe-Anzeigeverfahren)
Tel.: 038375/26415 (Gewerbe-Erlaubnisverfahren)
Fax: 038375/26444

E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr     9.00 – 12.00 Uhr
Do     14.00 – 18.00 Uhr

Gewerbezentralregisterauszug/Führungszeugnis

Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder ein Führungszeugnis?
Hierfür ist es erforderlich einen Antrag beim Bundeszentralamt in Bonn zu stellen.
Der Antrag ist persönlich beim für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen, bei juristischen Personen und Personengesellschaften erfolgt die Antragstellung durch ihren gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer oder deren bevollmächtigte Person.

Bitte bringen Sie zur Beantragung ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Bei juristischen Personen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen.

Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen dauern.

Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro.

Privatpersonen können eine Gebührenbefreiung unter gewissen Voraussetzungen für die Ausstellung eines „normalen“ als auch für das erweiterte Führungszeugnis beantragen. Nähere Auskünfte hierfür erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Einwohnermeldeämter.

Ein Führungszeugnis bzw. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können beim Bundesamt für Justiz (BfJ) seit September 2014 auch online im Internet beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion frei geschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Über die Internetadresse www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichen Sie das Portal des Bundesamtes für Justiz.

Amt Usedom-Süd
Ordnungsamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75018
Fax: 038372/75075
Bürgeramt Koserow
Gewerbeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26413
Tel.: 038375/26415
Fax: 038375/26444

E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr     9.00 – 12.00 Uhr
Do     14.00 – 18.00 Uhr

Einheitlicher Ansprechpartner für Unternehmer und Existenzgründer

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) dient als Anlauf- bzw. Kontakt- und Informationsstelle für Sie als (künftigen) Unternehmer. Über ihn können Sie alle Verfahren, die für die Ausübung Ihrer geplanten Tätigkeit erforderlich sind, abwickeln. Von Ihrem EA erhalten Sie alle notwendigen Informationen und er unterstützt Sie bei der Beantragung von Genehmigungen:

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