{"id":313,"date":"2012-08-21T09:32:53","date_gmt":"2012-08-21T07:32:53","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wp\/?page_id=313"},"modified":"2025-07-09T10:13:54","modified_gmt":"2025-07-09T08:13:54","slug":"umzug-und-sonstige-meldeangelegenheiten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.amtusedom.de\/?page_id=313","title":{"rendered":"Umzug und sonstige Meldeangelegenheiten"},"content":{"rendered":"<p><script id=\"cituro-widget-loader\" src=\"https:\/\/app.cituro.com\/booking-widget\" data-account-number=\"4330397\" defer><span data-mce-type=\"bookmark\" style=\"display: inline-block; width: 0px; overflow: hidden; line-height: 0;\" class=\"mce_SELRES_start\">\ufeff<\/span><\/script><\/p>\n<p><strong>Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung<\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Meldeangelegenheit<\/strong><\/td>\n<td><strong>notwendige Unterlagen<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Anmeldung einer Haupt-\/ Nebenwohnung<\/td>\n<td>\u00a0&#8211; g\u00fcltiger Personalausweis und evtl. Reisepass aller zuziehenden Personen<\/p>\n<p>&#8211; Wohnungsgeberbest\u00e4tigung (WGB) oder Eigentumsnachweis<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Abmeldung einer Hauptwohnung<\/td>\n<td>Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Abmeldung einer Nebenwohnung<\/td>\n<td>&#8211; bei der zust\u00e4ndigen Hauptwohnsitzbeh\u00f6rde<\/p>\n<p>&#8211; g\u00fcltiger Personalausweis und evtl. Reisepass<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Ummeldung innerhalb Stadt\/Gemeinde<\/td>\n<td>&#8211; g\u00fcltiger Personalausweis und evtl. Reisepass aller umziehenden Personen<\/p>\n<p>&#8211; Wohnungsgeberbest\u00e4tigung (WGB)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>Wichtig:<\/strong><\/p>\n<h4>Meldepflicht<\/h4>\n<p>Laut Bundesmeldegesetz gilt: Jede An-, Ab- oder Ummeldung muss <strong>innerhalb von 2 Wochen<\/strong> nach dem Ein- oder Auszug erfolgen.<br \/>\nDie <strong>pers\u00f6nliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt<\/strong> ist erforderlich.<\/p>\n<h4>\u00c4nderung der Kfz-Zulassung<\/h4>\n<p>Bei Umz\u00fcgen innerhalb des Landkreises kann die Kfz-Zulassung <strong>kostenpflichtig ge\u00e4ndert<\/strong> werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Fahrzeugzulassung \u00e4ndern: 11,10\u202f\u20ac<\/li>\n<li>Fahrzeug abmelden: 16,80\u202f\u20ac<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Anmeldung bei der Meldebeh\u00f6rde entbindet Sie nicht davon, gegebenenfalls auch andere zust\u00e4ndige Stellen \u00fcber Ihren Wohnsitzwechsel zu informieren.<\/p>\n<h4><strong>Meldebescheinigungen<\/strong><\/h4>\n<p>Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes wird eine Meldebescheinigung ausgestellt. Sie ist geb\u00fchrenpflichtig und kostet 5,00 Euro.<\/p>\n<p>Weitere Dienstleistungen im Meldebereich<br \/>\n&#8211; Lebens-, Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen<br \/>\n&#8211; Auskunft aus dem Melderegister<br \/>\n&#8211; Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines<br \/>\n&#8211; Beantragung eines F\u00fchrungszeugnisses<br \/>\n&#8211; Auszug aus dem Gewerbezentralregister<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong><br \/>\nWeitergabe von Meldedaten im Rahmen des Meldegesetzes und M\u00f6glichkeit der \u00dcbermittlungssperre.<br \/>\nEin <strong>F\u00fchrungszeugnis<\/strong> bzw. <strong>Ausk\u00fcnfte aus dem Gewerbezentralregister<\/strong> k\u00f6nnen beim Bundesamt f\u00fcr Justiz (BfJ) seit September 2014 auch online im Internet beantragt werden. Voraussetzungen f\u00fcr den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der f\u00fcr die Online-Ausweisfunktion frei geschaltet sein muss, und ein passendes Kartenleseger\u00e4t. \u00dcber die Internetadresse <a href=\"http:\/\/www.fuehrungszeugnis.bund.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.fuehrungszeugnis.bund.de<\/a> erreichen Sie das Portal des Bundesamtes f\u00fcr Justiz.<\/p>\n<h4>Datenschutz &amp; \u00dcbermittlungssperre<\/h4>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 36 des Landesmeldegesetzes f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern (LMG M-V) hat jeder B\u00fcrger das Recht, der Weitergabe seiner pers\u00f6nlichen Daten nach \u00a7\u00a7 32 Abs. 2, 35 Abs. 1-3 und \u00a7 34a Abs. 2 Satz 6 LMG zu widersprechen. Eine Begr\u00fcndung f\u00fcr den Widerspruch ist nicht erforderlich.<br \/>\nDie \u00dcbermittlungssperre kann eingerichtet werden f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>Weitergabe von Daten an \u00f6ffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Bezug auf Familienangeh\u00f6rige, die keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft angeh\u00f6ren<\/li>\n<li>Weitergabe von Daten an Parteien, W\u00e4hlergruppen und andere Wahlvorschlagstr\u00e4ger im Rahmen von Parlaments- und Kommunalwahlen sowie bei gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen<\/li>\n<li>Erteilung von Ausk\u00fcnften \u00fcber Alters- und Ehejubil\u00e4en<\/li>\n<li>Bereitstellung einer einfachen Melderegisterauskunft durch automatisierten Abruf \u00fcber das Internet<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das daf\u00fcr notwendige Formular finden Sie <a href=\"?page_id=349\">hier &gt;&gt;&gt;<\/a><\/p>\n<h4><strong>Stra\u00dfenumbenennungen<\/strong><\/h4>\n<p>Hat die Stadt- oder Gemeindevertretung die Um- oder Neubenennung von Stra\u00dfen beschlossen, sind Sie in der Pflicht die notwendigen \u00c4nderungen Ihrer pers\u00f6nlichen Dokumente vornehmen zu lassen.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung der Adresse auf dem Personalausweis bzw. im Reisepass wird von der Meldebeh\u00f6rde kostenlos vorgenommen.<br \/>\n<strong>Hinweis:<\/strong> F\u00fcr die Ummeldung des Kraftfahrzeugs auf die neue Adresse wird von der zust\u00e4ndigen Kfz-Zulassungsstelle eine Verwaltungsgeb\u00fchr erhoben. Die genaue H\u00f6he der Geb\u00fchren kann regional unterschiedlich ausfallen \u2013 bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Zulassungsbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Die Deutsche Post, das Finanzamt und der Rentenversicherungstr\u00e4ger werden jeweils durch das Amt Usedom-S\u00fcd \u00fcber die Stra\u00dfenum- bzw. -neubenennung informiert.<\/p>\n<p>Denken Sie bitte auch an die \u00dcbermittlung der Adress\u00e4nderung an ihren Arbeitgeber, an ihr Bankinstitut sowie Ihre weiteren Vertragspartner wie z.B. Telefonanbieter, Versicherungen, Versandh\u00e4user usw.<br \/>\n<a name=\"nov-2015\"><\/a><\/p>\n<h4><strong>\u00c4nderung des Melderechts ab 01.11.2015<\/strong><\/h4>\n<p>Seit dem 1. November 2015 gilt das Bundesmeldegesetz (BMG) und hat das zuvor in Mecklenburg-Vorpommern g\u00fcltige Landesmeldegesetz abgel\u00f6st. Dadurch ist das deutsche Melderecht bundesweit einheitlich geregelt.<\/p>\n<p>Eine zentrale \u00c4nderung besteht in der Wiedereinf\u00fchrung der Mitwirkungspflicht f\u00fcr Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigent\u00fcmer. Seitdem m\u00fcssen meldepflichtige Personen bei der An- oder Abmeldung eine schriftliche Best\u00e4tigung ihres Wohnungsgebers oder Wohnungseigent\u00fcmers bei der Meldebeh\u00f6rde vorlegen.<\/p>\n<p>Als Wohnungsgeber gilt, wer einem anderen tats\u00e4chlich eine Wohnung zur Nutzung \u00fcberl\u00e4sst \u2013 in der Regel ist dies der Eigent\u00fcmer oder Vermieter der Wohnung oder eine von ihm beauftragte Person. Bei Untermietverh\u00e4ltnissen \u00fcbernimmt der Hauptmieter diese Funktion.<\/p>\n<p>Der Wohnungsgeber ist ab <strong>01.11.2015<\/strong> verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht in \u00a7 19 vor, dass dem Meldepflichtigen in folgenden F\u00e4llen eine Best\u00e4tigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebeh\u00f6rde ausgestellt werden muss:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8211; Einzug &#8211; Anmeldung einer Wohnung<\/li>\n<li>&#8211; Auszug &#8211; Abmeldung einer Wohnung, <strong>aber nur dann<\/strong> wenn kein neuer Wohnsitz im Inland bezogen wird. Dies ist der Fall bei Aufgabe der Wohnung und Wegzug in das Ausland, bei \u00dcbertritt in die Wohnungslosigkeit oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wohnungsgeber sind in erster Linie die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber k\u00f6nnen auch selbst Wohnungseigent\u00fcmer sein, aber auch Hauptmieter, die ihren Wohnraum untervermieten.<\/p>\n<p>Die Wohnungsgeberbest\u00e4tigung muss folgende Angaben enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Name und Anschrift des Eigent\u00fcmers und des Wohnungsgebers<\/li>\n<li>Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Datum des Ein- oder Auszugs<\/li>\n<li>die Anschrift der Wohnung<\/li>\n<li>die Namen <strong>aller<\/strong> meldepflichtigen Personen, die ein- oder ausziehen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Mietvertrag erf\u00fcllt nicht die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, da in ihm in der Regel nicht alle ben\u00f6tigten Angaben enthalten sind.<\/p>\n<p>Ein <strong><a href=\"http:\/\/www.amtusedom-sued.de\/service\/formulare\/wohnungsgeberbestaetigung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Muster der Wohnungsgeberbest\u00e4tigung<\/a><\/strong> finden Sie rechts auf dieser Seite unter der Rubrik &#8222;<a href=\"?page_id=349\">Formulare<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p>Die Best\u00e4tigung muss dem Meldepflichtigen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug zur Verf\u00fcgung gestellt werden, da innerhalb dieser Frist die An- oder Abmeldung bei der Meldebeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt werden muss.<br \/>\nBitte beachten Sie, dass die Meldebeh\u00f6rde ein Bu\u00dfgeld von bis zu 1.000 Euro verh\u00e4ngen kann, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommen.<\/p>\n<h3>Kontakt &amp; \u00d6ffnungszeiten<\/h3>\n<p><strong>Einwohnermeldeamt Usedom<\/strong> Markt 7, 17406 Usedom Tel.: 038372 \/ 75033 E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de<\/p>\n<p><strong>Einwohnermeldeamt Koserow<\/strong> Maria-Seidel-Str. 3, 17459 Koserow Tel.: 038375 \/ 26415<\/p>\n<p>\u00d6ffnungszeiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Mo, Di, Do, Fr: 09:00\u201312:00 Uhr<\/li>\n<li>Do zus\u00e4tzlich: 14:00\u201318:00 Uhr<\/li>\n<li>Mi: geschlossen<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr das Einwohnermeldeamt \/ Gewerbeamt (Standort Usedom<br \/>\nund Koserow) wird eine vorherige Terminvereinbarung angeboten.<br \/>\nDie Termine k\u00f6nnen <a href=\"https:\/\/www.amtusedom.de\/?page_id=7226\">hier<\/a> gebucht werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung Meldeangelegenheit notwendige Unterlagen Anmeldung einer Haupt-\/ Nebenwohnung \u00a0&#8211; g\u00fcltiger Personalausweis und evtl. Reisepass aller zuziehenden Personen &#8211; Wohnungsgeberbest\u00e4tigung (WGB) oder Eigentumsnachweis Abmeldung einer Hauptwohnung Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Abmeldung einer Nebenwohnung &#8211; bei der zust\u00e4ndigen Hauptwohnsitzbeh\u00f6rde &#8211; g\u00fcltiger Personalausweis und evtl. Reisepass Ummeldung<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":296,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-313","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/313","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=313"}],"version-history":[{"count":33,"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/313\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10538,"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/313\/revisions\/10538"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/296"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.amtusedom.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=313"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}