Führerschein-Pflichtumtausch im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Fahrerlaubnisinhaber, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den kommenden Jahren schrittweise umtauschen. Die Antragstellung hat persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu erfolgen.
Standorte der Fahrerlaubnisbehörde
Die Antragstellung ist an folgenden Standorten möglich:
    • Pasewalk: An der Kürassierkaserne 9
    • Anklam: Friedländer Landstraße 21d
    • Greifswald: Feldstraße 85a

Aktuelle Frist und Bearbeitungszeit
    • Aktuelle Stufe: Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr 2002, 2003 und 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
    • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen. Aufgrund hoher Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Der Umtausch sollte daher rechtzeitig eingeplant werden.

Rechtlicher Hinweis: Mit Ablauf der jeweiligen Frist verliert das bisherige Dokument seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
    • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich, die nicht älter als drei Monate sein darf)
    • Bisheriger Führerschein
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild: Das Lichtbild darf nicht älter als zwei Jahre sein

Ausblick: Umtauschfristen im Überblick

Ausstellungsjahr Umtauschfrist / Status
1999 – 2001 Frist überschritten (19. Januar 2026)
2002 – 2004 bis 19. Januar 2027
2005 – 2007 bis 19. Januar 2028
2008 bis 19. Januar 2029
2009 bis 19. Januar 2030
2010 bis 19. Januar 2031
2011 bis 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013 bis 19. Januar 2033