Ausweise und Pässe

Bundespersonalausweis (BPA)

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale.

Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals umfassend informieren. >>> http://www.personalausweisportal.de

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt

  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • alter Kinderausweis, Kinderreispass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • 37,00 Euro Gebühr (für Personen ab 24 Jahre)
  • 22,80 Euro Gebühr (für Personen unter 24 Jahren)

Ein biometrische Passbild kann auch vor Ort in der Behörde angefertigt werden. Dieses Bild ist aber nur für die Verwendung in dem jeweiligen Dokument nutzbar. Die zusätzlichen Kosten für die Bilderstellung betragen 2,00 Euro. Bei Kindern unter 6 Jahren bitten wir Sie, ein Passbild mitzubringen.

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Fingerabdrücke
Ab 02.08.2021 ist ab einem Alter von 6 Jahren die Fingerabdruck-Abgabe verpflichtend bei ePass und Personalausweis. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Wichtig:
Für die Beantragung des Personalausweises wird Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt, Sie können sich nicht vertreten lassen.
Die Herstellung Ihres neuen Personalausweises dauert ca. 2 -3 Wochen, die Bearbeitung erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin.
Für die Abholung Ihres Personalausweises können Sie eine Person bevollmächtigen.
Der alte Personalausweis wird nach Aushändigung des neuen Personalausweises von der Behörde eingezogen.

Elektronischer Reisepass (ePass)

Notwendige Unterlagen zur Beantragung des elektronischen Reisepasses:
– alter Reisepass/Personalausweis
– ein aktuelles biometrisches Passbild
– sollte noch kein Personalausweis oder Kinderausweis ausgestellt worden sein, dann bitte auch die Personenstandsurkunde (siehe Erstausstellung BPA)
– Gebühr
für Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro
für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro

Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in den Meldebehörden mit Hilfe von Scannern aufgenommen.
Bei Verweigerung der Fingerabdruckerfassung kann kein ePass ausgestellt werden.
Spätestens bei der Passausgabe werden die Fingerabdrücke in der Meldebehörde sowie in der Bundesdruckerei gelöscht.

Hinweis:
Kinder werden in den Reisepass der Eltern nicht mehr eingetragen!

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren wird ein ePass ausgestellt. Für Kinder unter 12 Jahren kann auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ein ePass ausgestellt werden. Bei Kleinkindern unter 6 Jahren sind dabei allerdings keine Fingerabdrücke abzunehmen.

Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter des Kindes/Jugendlichen (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen.

Auf Antrag ist die Ausstellung eines Express-Passes möglich. Die Anlieferung erfolgt innerhalb von ca. 5 Werktagen (bei Bestellung vor 11 Uhr) und kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32,00 Euro.

Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.

Wichtig:
Für die Beantragung des ePasses sind Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich, Sie können sich nicht vertreten lassen.
Die Herstellung Ihres neuen ePasses dauert ca. 6 Wochen, die Bearbeitung erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin.
Für die Abholung Ihres ePasses können Sie eine Person bevollmächtigen.
Der alte Reisepass wird nach Aushändigung des neuen ePasses von der Behörde eingezogen.

Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Amt Usedom-Süd
Einwohnermeldeamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de

Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr     9.00 – 12.00 Uhr
Do     14.00 – 18.00 Uh