Standesamt
Anmeldung einer Eheschließung – Voraussetzungen und Zuständigkeit
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eines der Eheschließenden. Bei mehreren Wohnsitzen empfiehlt es sich, das Standesamt zu wählen, an dem die Trauung stattfinden soll. Für Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt – idealerweise jenes, in dem die Eheschließung geplant ist.
Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung der Ehefähigkeit durch das Standesamt ist die Eheschließung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten möglich. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
Optional kann ein Stammbuch der Familie erworben werden, in dem beglaubigte Dokumente aus den Personenstandsregistern sowie später beispielsweise Geburtsurkunden hinterlegt werden können. Die Benennung von Trauzeugen ist freiwillig.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Deutsche Staatsangehörige, bisher nicht verheiratet:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte aktuelle Abschrift aus dem Geburtseintrag
- Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- Gegebenenfalls: Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder Nachweise über Namensänderungen
Bereits verheiratete Personen:
- Aktueller Registerauszug der letzten Ehe mit Hinweis auf deren Auflösung und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil früherer Ehen
- Sterbeurkunden verstorbener Ehepartner
Gemeinsame Kinder:
- Geburtsurkunde jedes Kindes
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- Gegebenenfalls: Urkunde zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)
Nicht deutsche Staatsangehörige:
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, um die erforderlichen Unterlagen individuell abzustimmen.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 038372 - 75018 oder per E-Mail an standesamt(at)amtusedom.de gern zur Verfügung.

Schloss Stolpe, Saal

Rathaus Usedom, Saal

Salzhütte Koserow

Trauraum Bürgeramt Koserow