Weitere Dienstleistungen im Bürgerservice

Hier finden Sie weitere Informationen zu folgenden Dienstleistungen:
Fischereischeine, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen, Veröffentlichungen im Amtsblatt, Hinweis auf Fundstellen im Ortsrecht, Müllsäcke, Gelbe Säcke

Fischereischein auf Lebenszeit

Notwendige Unterlagen zur Beantragung des Fischereischeins auf Lebenszeit:

– schriftlicher Antrag
– Personaldokument
– Bescheid über eine bestandene Fischereiprüfung/Prüfungszeugnis im Original
– aktuelles Lichtbild
– Erklärung zu Verstößen gegen Vorschriften hinsichtlich der Prüfung der Versagungsgründe gemäß § 7 Abs. 4 und 5 LFischG

Berufsausbildungsabschlüsse als Sachkundenachweis:

die abgeschlossene Berufsausbildung zum Fischwirt oder
eine dem Fischwirt gleichgestellte Ausbildung sowie
eine abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung

Inhaber dieser Abschlüsse sind befreit vom Ablegen der Fischereiprüfung. Der Antragsteller ist in diesem Fall an die obere Fischereibehörde zu verweisen.

Gebühren:
8,00 Euro einmalig für die Erstausstellung
8,00 Euro für die Erteilung eines Ersatzdokumentes
10,00 Euro jährlich für die Fischereiabgabemarke

>>> zum Antragsformular – Fischereischein auf Lebenszeit

Touristenfischereischein in M-V

Der zeitlich befristete Fischereischein kann für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Kalendertagen erteilt werden. Für den Sonderfall der Erteilung des Touristen-FS’es im Monat Dezember kann es zu einer jahresübergreifenden Geltung kommen.
Bei einem Antrag auf Verlängerung des Touristen-FS’es wird zu dem im Kalenderjahr erteilten Touristen-FS eine Verlängerungsbescheinigung ausgestellt. Beide Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt werden! Es können zusammen mit der Erstausstellung gleich mehrere Verlängerungsbescheinigungen erworben werden.

Notwendige Unterlagen für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins:

– schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins
– Personaldokument
– eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 FSchVO über die Verpflichtung, die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, und
– eine Erklärung zu Verstößen gegen Vorschriften hinsichtlich der Prüfung der Versagungsgründe gemäß § 7 Abs. 4 und 5 LFischG

Gebühren:
24,00 Euro einmalig für die Ausstellung
13,00 Euro für die Verlängerungsbescheinigung
(bei mehrmaliger Erteilung des Touristen-FS’es im Kalenderjahr)

Hinweis:
Der Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.

Amt Usedom-Süd
Ordnungsamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75036
Fax: 038372/75069

E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr

Untersuchungsberechtigungsscheine

Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind Jugendliche, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, beim Übergang in das Arbeits- und Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit und ihrer körperlichen Entwicklung zu schützen. Sie müssen vor Aufnahme der ersten Beschäftigung ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung darf nicht vor Vollendung des 15. Lebensjahres durchgeführt werden und hat 14 Monate Gültigkeit.
Den für die Untersuchung notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein erhält der Jugendliche bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung:

Personal-, Kinderausweis oder Reispass
Erfolgt die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter, muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird im Einwohnermeldeamt sofort und gebührenfrei ausgestellt. Die Arztwahl ist frei. Fahrkosten von und zum Arzt werden nicht erstattet.

Wichtig:
Da der Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung grundsätzlich nur einmal erteilt wird und die Untersuchung bei Beginn der Beschäftigung nicht länger als 14 Monate zurückliegen darf, muss darauf geachtet werden, dass sich der Jugendliche nicht früher als 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn untersuchen lässt. Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich. Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein. Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land.

Amt Usedom-Süd
Einwohnermeldeamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033

E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de

Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr

Beglaubigungen

Sie benötigen amtliche Beglaubigungen von persönlichen Unterlagen?

Im Hauptamt des Amtes Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom oder im Bürgeramt Koserow, Maria-Seidel-Strasse 3 in 17459 Koserow können Sie Beglaubigungen vornehmen lassen.

Für die Beglaubigungen werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Usedom-Süd erhoben.

Sie betragen für:
– Unterschriften, Handzeichen, Lichtbilder oder Negative 1,50 €
– Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen u.ä.

bis DIN A 3 je angefangene Seite
die erste Seite 3,20 €
jede weitere Seite 1,50 €

Hinweis:
Beglaubigungen von persönlichen Unterlagen für den Rentenversicherungsträger sind gebührenfrei.

Veröffentlichungen im Amtsblatt
Sie möchten in unserem „Usedomer Amtsblatt“ einen Artikel veröffentlichen oder eine Anzeige aufgeben?
Reichen Sie den Artikel und Bilder beim Hauptamt bzw. per E-Mail hauptamt@amtusedom.de ein. Veröffentlicht werden alle Beiträge, die in einem örtlichen Zusammenhang zu den Gemeinden des Amtes stehen. Das Amt behält sich die Entscheidung ob und in welchem Umfang veröffentlicht wird vor.

Hinweis auf Fundstellen Ortsrecht

Sie suchen eine Satzung oder Verordnung einer Gemeinde unseres Amtsbereiches?
Das gesamte Ortsrecht finden Sie auf der Homepages des Amtes Usedom-Süd unter:
www.amtusedom-sued.de/ortsrecht/ortsrecht.php

Klicken Sie dann die gewünschte Gemeinde an.

Die Satzungen, Verordnungen und Entgeltordnungen sind den folgenden Rubriken zugeordnet:

Allgemeines Recht
Sicherheits- und Ordnungsrecht
Finanz- und Steuerrecht
Baurecht

Redaktionell verantwortlich für die Veröffentlichung des Ortsrechts ist das Hauptamt des Amtes Usedom-Süd.

Schwarze Müllsäcke/ Gelbe Säcke

Sie benötigen für die Entsorgung schwarze bzw. gelbe Müllsäcke?

Hier sind Sie erhältlich:
Stadtinformation, Bäderstr. 5 in 17406 Usedom
Kurverwaltung Ückeritz, Bäderstr. 5 in 17459 Ückeritz
Kurverwaltung Loddin, Strandstr. 23 in 17459 Loddin
Kurverwaltung Koserow, Hauptstr. 31 in 17459 Koserow
und im Fremdenverkehrsamt Zempin, Fischerstr. 1 in 17459 Zempin

Die Gebühr für einen schwarzen Müllsack beträgt 4,40 Euro.

Gelbe Müllsäcke liegen im Amt Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom und im Bürgeramt, Maria-Seidel-Str. 3 in 17459 Koserow zur kostenlosen Mitnahme aus.