Standesamt

Anmeldung einer Eheschließung

Sehr geehrtes Brautpaar,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss, eine gemeinsame Ehe einzugehen!
Nachfolgend sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Anmeldung einer Eheschließung aufgeführt. Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen Kontakt mit einem Standesbeamten aufzunehmen (am besten bei dem Standesamt bei dem die Eheschließung vollzogen werden soll). Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen ist es am zweckmäßigsten, das Standesamt zu wählen, an dem die Eheschließung erfolgen soll. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten. Nach dieser Zeit verfällt die Gültigkeit dieser Anmeldung. In dem ausgewählten Standesamt suchen Sie sich – sofern Sie das wünschen – ein Stammbuch der Familie aus, in dem Sie Ihre beglaubigten Ausdrucke der staatlichen Personenstandsregister (Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister) und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. Es können 1 oder 2 Trauzeugen bestimmt werden, es besteht aber keine Verpflichtung mehr dazu. Die Eheschließung ist von den Verlobten gemeinsam anzumelden.

Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages
  3. eine Aufenthaltsbescheinigung ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes
  4. ggf. Einbürgerungsurkunden, Spätaussiedlerbescheinigungen, Namensänderungen
Wenn Sie schon verheiratet waren:
zusätzlich:
  1. aktuellen Registerauszug der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
  2. das rechtskräftige Scheidungsurteil der letzten Vorehen
  3. bzw. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
zusätzlich:
  1. Geburtsurkunde und die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
  2. ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)
Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:

Besuchen Sie uns bitte zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen erforderlich sind.

Sie können uns auch eine E-Mail senden bzw. erreichen uns auch telefonisch.
Telefon: 038372 – 75018
E-Mail: standesamt(at)amtusedom.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Standesamt

Schloss Stolpe, Saal

Schloss Stolpe, Saal

Rathaus Usedom, Saal

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Salzhütte Koserow

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Trauraum im Anklamer Tor, Usedom

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Trauraum Bürgeramt Koserow

Trauraum Bürgeramt Koserow