Bauleitpläne in den Gemeinden des Amtes Usedom-Süd
Bauleitplanung im Amt Usedom-Süd
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Gestaltung unserer Orte. Mit ihr können Städte und Gemeinden selbst entscheiden, wie sich ihre Umgebung entwickeln soll. Dazu gehören der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan sowie weitere städtebauliche Satzungen.
1. Flächennutzungsplan – der Überblick
- Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet die erste Stufe der Bauleitplanung.
- Er zeigt auf, wie die verschiedenen Flächen im Gemeindegebiet künftig genutzt werden sollen – z. B. als Wohn- oder Gewerbegebiet, für Landwirtschaft oder Wald.
- Die dargestellten Nutzungen sind nicht grundstücksgenau und schaffen kein direktes Baurecht für Bürgerinnen und Bürger.
- Stattdessen dient der Plan als Grundlage für weitere Planungen, insbesondere für Bebauungspläne.
- Er hilft außerdem bei Entscheidungen zur Bebauung im Außenbereich.
2. Bebauungsplan – konkrete Vorgaben
- Der Bebauungsplan (B-Plan) ist die zweite Stufe und setzt als verbindlicher Plan fest, wie einzelne Flächen bebaut und genutzt werden dürfen.
- Er regelt z. B. die Anzahl der Geschosse, die Gebäudeart oder die Bebauungsdichte.
- Die Vorgaben sind für Grundstückseigentümer rechtlich bindend.
- Bebauungspläne sind wichtig für Bauanträge und Genehmigungsverfahren.
3. Wie ein Plan entsteht – das Verfahren
Idee und Beschluss
- Ein Planverfahren kann durch die Verwaltung, politische Gremien, Bürger oder Investoren angestoßen werden.
- Die Stadt-/Gemeindevertretung fasst einen Aufstellungsbeschluss.
Entwurfsarbeit
- Die Verwaltung erarbeitet mithilfe von Fachgutachten und Planungsbüros einen ersten Entwurf.
- Dabei werden gesetzliche Vorgaben und städtebauliche Ziele berücksichtigt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
- Der Entwurf wird bekannt gemacht und öffentlich vorgestellt.
- Bürgerinnen und Bürger können Fragen stellen, Anregungen und Vorschläge äußern.
Beteiligung von Behörden
- Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch Fachbehörden eingebunden – z. B. Umweltämter, Nachbargemeinden oder Versorgungsträger.
Überarbeitung und Auslegung
- Rückmeldungen aus beiden Beteiligungen werden ausgewertet und in den Planentwurf eingearbeitet.
- Die Stadt-/Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Auslegung.
- Der Entwurf liegt mindestens einen Monat öffentlich aus – angekündigt im „Usedomer Amtsblatt“.
Abschluss
- Eingegangene Anregungen werden geprüft und ggf. in den Entwurf übernommen.
- Die Gemeindevertretung entscheidet abschließend und beschließt den Plan als Satzung.
4. Rechtskraft
- Nach der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (oder der Genehmigung beim Flächennutzungsplan) ist der Plan rechtskräftig und gilt verbindlich für alle.
- Baurecht Stadt Usedom
- Baurecht Gemeinde Benz
- Baurecht Gemeinde Dargen
- Baurecht Gemeinde Garz
- Baurecht Gemeinde Kamminke
- Baurecht Gemeinde Korswandt
- Baurecht Gemeinde Koserow
- Baurecht Gemeinde Loddin
- Baurecht Gemeinde Mellenthin
- Baurecht Gemeinde Pudagla
- Baurecht Gemeinde Rankwitz
- Baurecht Gemeinde Stolpe auf Usedom
- Baurecht Gemeinde Ückeritz
- Baurecht Gemeinde Zempin
- Baurecht Gemeinde Zirchow