Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2012
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Seit der Umstellung auf das elektronische Verfahren im Jahr 2012 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale digital verwaltet. Die papierbasierte Lohnsteuerkarte ist seitdem abgeschafft. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Anträge mehr bei ihrer Gemeinde stellen – zuständig ist stattdessen das jeweilige Finanzamt.
Was ist ELStAM? ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Hierzu zählen z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmale, die vom Arbeitgeber direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden.
Änderungen Ihrer Daten Wenn Sie z. B. heiraten, ein Kind bekommen oder die Steuerklasse wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort können Sie die Änderungen vornehmen lassen.
Kontakt zum Finanzamt Greifswald Am Gorzberg, Haus 11 17489 Greifswald Telefon: 03834 / 5352-0 E-Mail: Website: