Gewerbeangelegenheiten im Überblick
Pflicht zur Anzeige gewerblicher Tätigkeiten
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung besteht für Gewerbetreibende die Verpflichtung, bestimmte Vorgänge zeitnah beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Dazu zählen:
- die Aufnahme eines Gewerbebetriebes
- die Verlegung der Betriebsstätte
- Änderungen des Gewerbegegenstandes
- die vollständige Aufgabe des Gewerbebetriebes
Wer ist anzeigepflichtig?
Alle Personen, die eine gewerbliche Niederlassung im sog. „stehenden Gewerbe“ errichten – also Tätigkeiten, die weder zum Reisegewerbe noch zum Marktverkehr gehören –, sind zur Anzeige verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Besonderheit bei Personengesellschaften
Bei Gesellschaftsformen wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR oder UG gilt: Alle geschäftsführenden Gesellschafter sind als Gewerbetreibende anzusehen und somit ebenfalls meldepflichtig.
Hinweis:
Wegen der komplexen Rechtslage im Bereich Gewerbe wird empfohlen, vor Antragstellung Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen zu halten. Die folgenden Informationen dienen lediglich zur Orientierung.
Gewerbeanmeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls: behördliche Erlaubnis oder Kopie eines gestellten Antrags bei erlaubnispflichtigem Gewerbe
- bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte oder Eintrag gemäß § 19 Handwerksordnung
- Registerauszug, wenn die Firma im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist
Gewerbeummeldung
Wann ist eine Ummeldung erforderlich?
- Änderung der Betriebsanschrift oder Wohnanschrift
- Namensänderung des Gewerbebetriebs
- Änderung der Tätigkeitsmerkmale
- Wechsel zwischen Haupt- und Nebengewerbe
- Änderung der Gesellschaftsform
- Austritt eines Gesellschafters bei Personengesellschaften
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbetreibenden
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweise aller Beteiligten
- aktueller Handelsregisterauszug bei registrierten Unternehmen
- bei einer GbR: Identitätsnachweise aller Gesellschafter
Gewerbeabmeldung
Wer darf das Gewerbe abmelden?
- der Gewerbetreibende persönlich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
- eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht und Ausweis des Gewerbetreibenden
- bei Personengesellschaften (GbR, OHG, etc.): alle Gesellschafter müssen persönlich abmelden und sich ausweisen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Personalausweis-Kopie des Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
Gebühren
Vorgang | Gebühr | Bemerkung |
---|---|---|
Gewerbeanmeldung | 32,00 € | Bei Neugründung oder Aufnahme einer Tätigkeit |
Gewerbeummeldung | 27,00 € | Bei Änderungen im Betrieb oder der Tätigkeit |
Gewerbeabmeldung | kostenfrei | Bei vollständiger Aufgabe des Gewerbes |
Zweitschrift (An-/Um-/Abmeldung) | 5,00 € | Ausstellung einer Kopie der Anzeige |
Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauszug | 13,00 € | Beantragung über Bundesamt für Justiz |
Formulare
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbemeldungen online
Über den nachstehenden Link haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung online einzureichen.
Gewerbeanmeldung / Ummeldung / Abmeldung Online
Gestattungen für einen befristeten Zeitraum
Für den geplanten Betrieb eines Imbissstandes mit dem Angebot von Speisen und alkoholischen Getränken ist neben der erforderlichen Standgenehmigung eine gaststättenrechtliche Erlaubnis gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes) notwendig.
Den Antrag finden Sie hier >>>
Wichtig:
Der Antrag ist 14 Tage vor Aufnahme des vorübergehenden Gaststättengewerbes beim Gewerbeamt zu stellen.
Amt Usedom-Süd Ordnungsamt Markt 7 17406 Usedom Tel.: 038372/75036 Fax: 038372/75075 |
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Bürgeramt Koserow Gewerbeamt Maria-Seidel-Str. 3 17459 Koserow Tel.: 038375/26413 (Gewerbe-Anzeigeverfahren) Tel.: 038375/26415 (Gewerbe-Erlaubnisverfahren) Fax: 038375/26444 |
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr
Gewerbezentralregisterauszug/Führungszeugnis
Ein Antrag auf Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug ist persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften erfolgt die Antragstellung durch den gesetzlichen Vertreter oder eine bevollmächtigte Person. Benötigt werden ein gültiger Ausweis sowie ggf. ein Handelsregisterauszug. Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses bzw. eines Gewerbezentralregisterauszugs sind folgende Dokumente erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- bei Vertretung durch Dritte:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Ausweis oder Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Für den Online-Antrag zusätzlich:
- elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- geeignetes Kartenlesegerät
Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro.
Privatpersonen können eine Gebührenbefreiung unter gewissen Voraussetzungen für die Ausstellung eines „normalen“ als auch für das erweiterte Führungszeugnis beantragen. Nähere Auskünfte hierfür erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Einwohnermeldeämter.
Ein Führungszeugnis bzw. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können beim Bundesamt für Justiz (BfJ) seit September 2014 auch online beantragt werden. Über die Internetadresse www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichen Sie das Portal des Bundesamtes für Justiz.
Amt Usedom-Süd Ordnungsamt Markt 7 17406 Usedom Tel.: 038372/75018 Fax: 038372/75075 |
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Bürgeramt Koserow Gewerbeamt Maria-Seidel-Str. 3 17459 Koserow Tel.: 038375/26413 Tel.: 038375/26415 Fax: 038375/26444 |
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr
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