Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2012

Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.

Ab 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Weitere Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Sie hier: >>>

Zuständiges Finanzamt:

Finanzamt Greifswald
Am Gorzberg, Haus 11
17489 Greifswald
Telefon: 03834/5352-0
Fax: 03834/53523300
E-Mail:poststelle@finanzamt-greifswald.de

Öffnungszeiten:
Mo – Fr     8.00 – 12.00 Uhr
Di     14.00 – 18.00 Uhr
Mo, Mi, Do     14.00 – 15.30 Uhr